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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot, Vertragsschluss

1.1 Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen nachstehende Vertragsbedingungen  zugrunde; ebenso erfolgt die Übernahme und Ausführung von Aufträgen, soweit im Einzelfalle keine abweichende Regelung getroffen ist, nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen. Von unseren schriftlichen Bestätigungen abweichende Vereinbarungen hat der  Auftraggeber zu beweisen. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht aus dem Text des Angebots eine zeitlich befristete Bindung ergibt.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfalle einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Übergebene Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen und dergleichen, bleiben unser Eigentum und dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet werden. Soweit der Vertragszweck nicht entgegensteht, sind diese Unterlagen auf  Aufforderung zurückzugeben.

1.5 Für sämtliche Rechte und Forderungen des Kunden gegenüber uns, ist die Abtretung oder sonstige Übertragung ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Forderungen und Rechte. Im Einzelfall kann von unserer Seite einer Abtretung oder Übertragung schriftlich zugestimmt werden.

1.6 Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

1.7 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.


2. Lieferung

2.1 Lieferzeiten und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt werden.

2.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2.3 Eine vereinbarte Lieferfrist wird angemessen verlängert, soweit Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Unternehmens, als auch in dem eines Zulieferers – eintreten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Störungen des öffentlichen Friedens, des Verkehrs und allen sonstigen Fällen höherer Gewalt.

2.4 Die Versendung an den vom Abnehmer angegebenen Ort erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht mit Verladung auf den Besteller über, auch wenn diese auf unsere Fahrzeuge erfolgt. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versichert. Soweit die Versendung durch unsere Transportmittel erfolgt, richtet sich unsere Haftung nach dem Gesetz.

2.5 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

2.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Soweit wir nach dem Gesetz berechtigt sind, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen, kann von uns pauschal 10% der Auftragssumme als Schadensersatz gefordert werden. Der Beweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens bleibt uns und dem Abnehmer vorbehalten.


3. Preise

3.1 Soweit für eine bestimmte Lieferung keine besondere Preisabsprache getroffen ist, gelten die Lieferpreise am Tage der Bestellung.

3.2 Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung.

3.3 Die Preise gelten ausschließlich Verpackung, frei jeder deutschen Empfangsstation, frei deutscher Grenze bzw. frei deutschem Hafen bei Exportlieferung, wobei uns jeweils die Wahl der preisgünstigsten Versandart vorbehalten bleibt. Die Mehrkosten für Eilversand, Versicherung und sonstige besondere Vorschriften trägt der Besteller. Für die Erledigung von Kleinstaufträgen bis Euro 50.- Rechnungswert, werden Euro 7,50.- Bearbeitungsgebühr in Ansatz gebracht. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

3.4 Wer nach Vertragsabschluss Sonderwünsche oder Änderungen verlangt, die nicht zum Bestandteil des Vertrages wurden, dem können die hierfür entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, hat die Zahlung ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen. Ist auf der Rechnung keine Zahlungsfrist vermerkt, so hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

4.2 Eingeräumte Teilzahlungen können widerrufen werden, wenn der Kunde mit einer zugesagten Rate länger als eine Woche in Rückstand gerät.

4.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die erst nach Vertragsschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, werden sämtliche Forderungen – ohne Rücksicht auf Stundung oder die Laufzeit hereingenommener Wechsel - sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Übrigen sind wir unbeschadet der vorstehenden Rechte berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen.

4.4 Im Fall eines Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind und sein Gegenanspruch im Falle der Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.6 Bei Erhöhung der Preise zwischen Vertragsschluss und Lieferung sind wir berechtigt, die erhöhten Preise zu verlangen, sofern die vertragsgemäße Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und wir uns zum Zeitpunkt der Erhöhung  nicht im Lieferverzug befinden. Soweit Preissteigerungen von mehr als 20% geltend gemacht werden, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Nimmt der Besteller die angebotene Ware nicht zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung.


5. Ausführung der Leistungen

5.1 Bei sämtlichen unserer Erzeugnisse richten sich die Maß- und sonstigen Toleranzgrenzen nach den jeweiligen DIN-Vorschriften, im Übrigen nach Handelsüblichkeit sowie dem Stand der Technik.

5.2 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gilt der Liefergegenstand als „ab Werk“ verkauft, auch wenn diesseits die Fracht Frei Lieferung übernommen wurde. Die Gefahr geht mit der Verladung im Werk auf den Besteller über. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als erfüllt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Beanstandungen von  Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.


6. Mängelansprüche

6.1 Offensichtliche Mängel sind durch den Besteller spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu rügen. Soweit im Vertrag eine gemeinsame Abnahme des Liefergegenstandes vereinbart ist, sind offensichtliche Mängel sofort zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist zu rügen. Sofern der Besteller Kaufmann ist, gilt § 377 HGB.

6.2 Mängelansprüche können durch den Besteller nur gemäß folgender Bestimmungen geltend gemacht werden:
a) Das Unternehmen ist berechtigt, einen vom Besteller behaupteten Mangel in den Räumlichkeiten des Bestellers zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder eine neue, mangelfreie Sache zu liefern, soweit sich innerhalb der Verjährungsfrist ein Mangel zeigt, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
b) Die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ist zunächst zu gewähren. Besteht nach dem Inhalt des diesen Bedingungen zugrunde liegenden Vertrages kein Recht, Ersatz zu liefern oder ist die Mängelbeseitigung trotz mindestens zweimaligen Nachbesserungsversuchen endgültig erfolglos, so kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Dabei besteht ein Rücktrittsrecht aber nicht bei einem unerheblichen Mangel.
c) Das Unternehmen ist berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis zahlt. Hierbei ist der Besteller jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
d) Sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Ersatz für erhebliche Aufwendungen können nur nach Maßgabe des Punkt 7 dieser Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind diese ausgeschlossen.

6.3 Die Mängelhaftungsfrist beginnt im Fall der Vereinbarung einer gemeinsamen Abnahme mit dieser, soweit diese tatsächlich durchgeführt wird. Ansonsten mit der Übergabe. Sie beträgt bei neuen Sachen ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt jedoch nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I, 2; § 479 I u. § 634 a I, 2 BGB längere Fristen vorschreibt.  Vorstehende Verjährungsverkürzung in Abweichung von § 438 I, 3 BGB gilt nicht für den Fall der Arglist, für die in Punkt 7 geregelten Schadenersatzansprüche sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


7. Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen  und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit einschließlich unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt
c) für Schäden aus Unmöglichkeit und Verzug wegen der Verletzung von Kardinalpflichten

7.3 Die sich aus 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsererseits ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware  übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

7.5 Soweit die Schadensersatzhaftung durch uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen unseres Betriebes.


8. Besondere Bedingungen für Bearbeitungsaufträge

8.1 Mit der Übergabe von Gegenständen zur Bearbeitung (z. B. Nachschleifen von Werkzeugen) bestellt uns der Auftraggeber wegen aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung ein vertragliches Pfandrecht. Das gesetzliche Pfandrecht sowie Zurückbehaltungsrecht bleibt unberührt.

8.2 Soweit wir aufgrund eines Pfandrechtes berechtigt sind, Gegenstände des Auftraggebers zurückzubehalten, werden diese ordnungsgemäß verwahrt. Kommt der Auftraggeber trotz Zahlungsaufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen in Verzug, sind wir berechtigt, den uns übergegebenen Gegenstand zu veräußern und uns aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. Das Pfandrecht erlischt mit Rückgabe des jeweiligen Gegenstandes.

8.3 Alle Zahlungen sind ohne Skontoabzug mit Rechnungsstellung fällig. Die Bestimmungen der Ziff. 4 gelten im Übrigen entsprechend.

8.4 Hinsichtlich der Mängelansprüche und der Haftungsansprüche gelten Punkt 6 und 7 entsprechend. Für Baustoffe, Bauteile oder sonstiges Material, die vom Besteller im Rahmen der Bearbeitungsaufträge geliefert werden, wird durch uns keine Mängelhaftung übernommen.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund oder Entstehungszeitpunkt beglichene sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Barzahlungen, Schecks und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzepts des Bestellers erfolgen, gelten erst dann als Zahlungen, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind.

9.2 Bei einer Verarbeitung unserer Waren oder Erzeugnisse durch den Besteller erwerben wir unter Ausschluss des § 905 BGB Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Bei der Verbindung und Vermischung mit anderen Materialien oder Stoffen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 947, 948 BGB.

9.3 Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller ermächtigt, die gelieferten Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsganges zu nutzen. Jede anderweitige Verfügung über die Ware (z.B. Weiterverkauf, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.

9.4 Der Besteller tritt bereits jetzt, soweit zulässig, alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt unberührt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, verzichten wir auf das Recht zur Selbsteinziehung. Auf unser Verlangen hin hat der Besteller die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, alle zur Durchsetzung erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

9.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Sämtliche Zahlungen haben in €/Euro zu erfolgen.

10.2 Als Gerichtsstand auch für Wechsel-, Scheck und Urkundenprozesse wird, soweit dies nach § 38 ZPO zulässig ist, der Sitz der Gesellschaft bzw. Zweigniederlassungen vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

10.3 Soweit diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet  sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.

Unsere Ladenöffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00
Dienstag 09.00 - 12.00
Mittwoch 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00
Donnerstag 09.00 - 12.00
Freitag geschlossen
Unsere Bürozeiten
Montag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00
Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00
Mittwoch 08:00 - 12.00 und 13.00 - 16.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00
Freitag 08.00 - 14.00

 

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